Durch die Führung eines Fahrtenbuches kann der Gewerbetreibende oder Freiberufler
die Nutzungsanteile belegen und so
einem überhöhten Ansatz der privaten Nutzungsentnahme entgegenwirken
Dies betrifft insebsondere Fahrzeuge mit einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50%, für die der private Nutzungsanteil durch Schätzung zu ermitteln ist. Gerade weil der Umfang der betrieblichen Nutzung dabei vom Steuerpflichtigen darzulegen und glaubhaft zu machen ist, kann er zum Konfliktthema bei Steuerprüfungen werden. Wer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, ist dabei auf der sicheren Seite. Handliches Format DIN A5. Strapazierfähiger Umschlag, Inhalt 25 Doppelseiten, Spalten für alle erforderlichen Angaben. Entspricht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.