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Das Postausgangsbuch (Art. 9500): Der unanfechtbare Nachweis über den rechtzeitigen Versand von Steuererklärungen, Anträgen oder Verträgen. Perfekt vorbereitet zur Erfassung von Versandarten (z. B. Einschreiben) und Portogebühren.
Blablablablabla!
Habbeldududuu!